Wir vertreten Sie im Arbeitsrecht
Kündigung erhalten? Prüfen Sie jetzt mit uns Ihre mögliche Abfindung.
Arbeitnehmer
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Sehen Sie sich einer Abmahnung ausgesetzt? Ihr Gehalt wird nicht ausgezahlt? Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen - deshalb ist meist Eile geboten. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung am zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden - sonst wird die Kündigung wirksam.
Die Erfahrung zeigt: Viele Kündigungen sind rechtsfehlerhaft - besprechen Sie dies mit einem Profi. Wir helfen Ihnen dabei, diese belastende Situation zu meistern. Wenn es rechtlich möglich ist, versuchen wir eine Abfindung für sie zu erstreiten.
Arbeitgeber
Sie wollen einem Arbeitnehmer rechtssicher kündigen? Sie haben Fragen zum Datenschutz (DSGVO) im Arbeitsverhältnis? Differenzen mit dem Betriebsrat? Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und beraten Sie ganzheitlich. Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, aber auch für die ökonomische Entwicklung und den Fortbestand Ihres Unternehmens - dabei wollen wir sie unterstützen.