

Anwalt für Arbeitsrecht in Sankt Augustin
Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag vorgelegt? Dr. Nico Schmied berät und vertritt Arbeitnehmer in Sankt Augustin, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis.
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Nach einer Kündigung zählt die Zeit: Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Notieren Sie das Zugangsdatum und bewahren Sie Schreiben und Umschlag auf. Wir prüfen Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Form und möglichen besonderen Kündigungsschutz.
Anschließend besprechen wir mit Ihnen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine verhandelte Beendigung mit Abfindung das passende Ziel ist. Das gilt bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen ebenso wie bei einer fristlosen Kündigung. Warten Sie mit der Prüfung nicht auf laufende Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber.
Abfindung nach Kündigung verhandeln
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Ein Anspruch kann sich beispielsweise aus einem Sozialplan, einer Vereinbarung oder unter den Voraussetzungen des § 1a KSchG ergeben. Häufig wird über eine Abfindung im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage oder einem Aufhebungsvertrag verhandelt.
Wir bewerten die rechtlichen Risiken der Kündigung, Ihre Beschäftigungsdauer und Ihre persönlichen Ziele. Neben der Zahlung können Freistellung, Resturlaub, variable Vergütung und ein gutes Arbeitszeugnis wichtig sein. Unser Abfindungsrechner bietet eine erste Orientierung; er ersetzt die Prüfung Ihrer konkreten Verhandlungsposition nicht.
Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift prüfen, auch wenn Ihr Arbeitgeber eine kurze Entscheidungsfrist setzt. Wir prüfen Abfindung, Beendigungsdatum, Kündigungsfrist, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und Ausgleichsklauseln.
Dabei besprechen wir auch mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld: Je nach Gestaltung und Umständen kommen eine Sperrzeit oder ein Ruhen des Anspruchs in Betracht (§§ 158, 159 SGB III). Eine Abfindung allein macht einen Aufhebungsvertrag deshalb noch nicht vorteilhaft. Wir erläutern Änderungsbedarf und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Beratung: Ablauf, Unterlagen und Kosten
Die kurze telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Die Kosten einer weitergehenden Beratung oder Vertretung besprechen wir vorab. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz trägt jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, klären wir den möglichen Versicherungsschutz.
Für das erste Gespräch helfen uns Ihr Arbeitsvertrag, die Kündigung samt Zugangsdatum oder der Vertragsentwurf, die letzte Gehaltsabrechnung und Angaben zur Rechtsschutzversicherung. Unsere Kanzlei befindet sich in der Siegburger Straße 123a in Sankt Augustin und ist auch für Arbeitnehmer aus Bonn, Siegburg und Troisdorf erreichbar.
Ersteinschätzung anfragen: 02241 3979920
Telefonzeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr.
Alternativ erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Auch bei Abmahnungen und offenen Lohnansprüchen unterstützen wir Sie. Arbeitgeber beraten wir auf Anfrage.