Wir vertreten Bauunternehmer und Bauherren,
Handwerker und Endkunden
Das Bau- und Werkrecht umfasst alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Handwerksleistungen und der Arbeit von Architekten auftreten können. Dazu gehören unter anderem Fragen der Planung, Finanzierung, Bauausführung, Abnahme sowie Mängelhaftung. Speziell gegen Ende der Bauzeit kommt es hier immer wieder zu Diskrepanzen zwischen Unternehmer und Bauherren.
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Diffizile Rechtslage im Baurecht
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Die Bauplanung und -durchführung unterliegen zahlreichen gesetzlichen Regelungen, die von Architekten, Bauunternehmern und Bauherren beachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die Vorschriften des öffentlichen Baurechts sowie des privaten Baurechts. Aber auch Verträge, wie der Architektenvertrag oder der Bauvertrag, spielen eine wichtige Rolle im Bau- und Architektenrecht.
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Im Bau- und Architektenrecht ist es besonders wichtig, dass Verträge und Vereinbarungen eindeutig formuliert und klar verständlich sind. Nur so können später mögliche Streitigkeiten vermieden werden. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben und der Arbeit von Architekten kann eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt mit baurechtlichem Schwerpunkt helfen, die Konflikte zu lösen und die Interessen der Beteiligten zu wahren.
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Typischen Fallkonstellationen
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Zu den typischen Streitigkeiten im Bau- und Werkrecht gehören Mängel an Bauwerken, Verzögerungen in der Bauausführung sowie Streitigkeiten um Kosten und Zahlungen.
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Insgesamt ist das Bau- und Architektenrecht ein komplexes und wichtiges Thema, das eine Vielzahl von rechtlichen Fragen aufwirft. Eine professionelle rechtliche Beratung kann dabei helfen, mögliche Risiken und Fallstricke im Zusammenhang mit Bauvorhaben zu vermeiden und rechtliche Konflikte zu lösen.