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A german police officer is waiting in his riot body protection on a demonstration against

Die Kanzlei vertritt Sie im Strafrecht

Strafrecht


Gegen Sie wird polizeilich ermittelt? Sie sehen sich einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ausgesetzt? 

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Wir verteidigen im Strafrecht mit hohem Engagement und Sachverstand.

Die Rechte des Bürgers im Strafverfahren zu gewährleisten ist essentiell für den Bestand des deutschen Rechtsstaates. Zu nennen sind hier unter anderem die Unschuldsvermutung, das Recht einen Anwalt zu konsultieren, das Recht die Aussage zu verweigern und sich nicht selbst belasten zu müssen (nemo tenetur se ipsum accusare) oder der Grundsatz In dubio pro reo – "Im Zweifel für den Angeklagten“.

Wir schaffen für Sie Waffengleichheit gegenüber dem Staat.

Im Rahmen Ihrer Verteidigung kooperieren wir für Sie mit Detektiven und stellen eigene Ermittlungen an, um eigene Beweise zu sichern und im Verfahren für Sie zu führen.

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Sie sind Opfer eines Verbrechens oder Vergehens geworden? 

 

Wir Übernehmern die komplette Begleitung Ihrer Angelegenheit - strafrechtlich und zivilrechtlich. Wir vertreten Sie in der Nebenklägerschaft und erstreiten für Sie Unterlassungen, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dazu übernehmen wir den kompletten Prozess der Strafantragsstellung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizei.

 

Verteidigung von Polizisten

 

Ein besonderes Anliegen der Kanzlei ist die Verteidigung von Polizisten in Straf- und Disziplinarverfahren sowie arbeits- und beamtenrechtlichen Verfahren des Dienstherren gegen Sie. Grundlage für dieses Anliegen ist absoluter Idealismus. Herr RA Dr. Schmied stammt als Sohn eines mittlerweile pensionierten Polizisten mit über 40jähriger Diensterfahrung in der Landespolizei NRW (Schutzpolizei und Kripo) aus einer Polizistenfamilie. Daher kennt er die Gefahren und rechtlichen Problemstellungen dieses Berufes sehr genau. 

Die Polizei gibt die Sicherheitsgarantie in unserem Staat und für die Demokratie. Die Polizisten auf Landes- und Bundesebene verteidigen täglich die Grundwerte der Gesellschaft und halten hierfür häufig buchstäblich den Kopf hin. Deshalb sind wir für Sie da und verteidigen Sie dabei allumfänglich: Zum Beispiel strafrechtlich bei Vorwürfen von Körperverletzung im Amt aber auch zivilrechtlich bei Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Dienstverletzungen. Auch bei Versetzungen und dienststelleninternen Disziplinarverfahren stehen wir den Polizisten zur Seite.
 

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