

Anwalt für Erbrecht in Sankt Augustin
Erbe geworden, beim Pflichtteil übergangen oder vor einer wichtigen Nachlassentscheidung? Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied berät Erben und Pflichtteilsberechtigte in Sankt Augustin, Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis. Wir klären Ihre rechtliche Position, die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte – auch in Patchworkfamilien.
Pflichtteil durchsetzen: Auskunft, Nachlasswert und Zahlung
Wer durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kann als naher Angehöriger unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Pflichtteil verlangen. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Die Quote hängt unter anderem von Verwandtschaft, Ehe und Güterstand ab.
Wir prüfen Ihre Berechtigung, fordern die erforderliche Auskunft zum Nachlass und bewerten die Berechnung des Zahlungsanspruchs. Ein Pflichtteilsberechtigter, der nicht Erbe ist, kann grundsätzlich ein Nachlassverzeichnis und eine Wertermittlung verlangen (§ 2314 BGB). Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen und früheren Schenkungen lohnt sich eine genaue Prüfung.
Für Erben: Pflichtteilsforderungen prüfen und beantworten
Wenn Sie als Erbe zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert werden, prüfen wir Berechtigung, Quote, Nachlassverbindlichkeiten, Bewertungen und mögliche Einwendungen. Wir unterstützen Sie bei einer geordneten Auskunft und bei Verhandlungen über berechtigte Ansprüche. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen weisen wir begründet zurück. Fristen und ein möglicher Zahlungsbedarf sollten früh geklärt werden.
Patchworkfamilien: Kinder, Stiefkinder und Ehepartner
In Patchworkfamilien passt die gesetzliche Erbfolge nicht immer zu den persönlichen Vorstellungen. Eigene Kinder aus verschiedenen Beziehungen sind grundsätzlich gleichrangig. Stiefkinder haben allein durch die neue Ehe ihres Elternteils kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht gegenüber dem Stiefelternteil. Eine Adoption kann die Rechtslage ändern; ihre konkrete Wirkung muss geprüft werden.
Wir betrachten jeden Erbfall getrennt: Wer ist mit wem verwandt, wer ist verheiratet, welcher Güterstand gilt und welche Testamente bestehen? Wir besprechen, wie Partner und Kinder berücksichtigt werden können und welche Pflichtteilsansprüche eine gewünschte Gestaltung auslösen kann.
Testament und Nachlassplanung
Wir unterstützen Sie bei einer verständlichen und zu Ihrer Familie passenden Nachlassregelung. Dabei prüfen wir Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Ersatzbegünstigte und bestehende Bindungen aus früheren Verfügungen. Ein eigenhändiges Testament muss grundsätzlich vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein ausgedruckter und lediglich unterschriebener Entwurf erfüllt diese Form nicht.
Schenkungen und Pflichtteilsergänzung
Frühere Schenkungen können den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. Die Berücksichtigung nimmt nach § 2325 BGB grundsätzlich mit jedem Jahr ab. Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt die Zehnjahresfrist jedoch nicht vor Auflösung der Ehe. Vorbehaltene Nutzungsrechte und die Vertragsgestaltung müssen gesondert geprüft werden. Wir sichten Übertragungsverträge und ordnen die Folgen für Berechtigte und Erben ein.
Erbengemeinschaft und Nachlassabwicklung
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft; der Nachlass gehört ihnen gemeinschaftlich (§ 2032 BGB). Wir beraten zur Verwaltung, zu Immobilien im Nachlass und zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft. Ziel ist eine tragfähige Regelung; bei Streit prüfen wir die außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten.
Pflichtteilsrechner: erste Orientierung für beide Seiten
Unser kostenloser Rechner fragt Familienverhältnisse, die eigene Rolle und geschätzte Vermögenswerte ab – einschließlich typischer Patchworkkonstellationen. Das Ergebnis wird nach Bestätigung eines E-Mail- oder SMS-Codes freigeschaltet. Die Berechnung gibt eine erste Orientierung. Die Prüfung von Testamenten, Verträgen und streitigen Bewertungen erfolgt im persönlichen Mandat.
Beratung in Sankt Augustin: Ablauf, Unterlagen und Kosten
Schildern Sie uns kurz, ob Sie als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder zur Nachlassplanung anfragen. Hilfreich sind Testament oder Erbvertrag, Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zur Familie, eine Vermögensübersicht und vorhandene Schenkungsverträge. Die Kosten einer Beratung oder Vertretung besprechen wir vorab.
Bei einer möglichen Ausschlagung ist Eile geboten: Die Frist beträgt regelmäßig sechs Wochen, in bestimmten Auslandsfällen sechs Monate. Fristbeginn und Form müssen im Einzelfall geprüft werden (§ 1944 BGB). Ein Kontaktformular ersetzt keine wirksame Ausschlagung.
Sie finden uns in der Siegburger Straße 123a, 53757 Sankt Augustin. Telefonisch erreichen Sie uns unter 02241 3979920, montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr.