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Pflichtteilsrechner für Patchworkfamilien

Der Pflichtteilsrechner der Kanzlei Dr. Schmied richtet sich an enterbte Angehörige, Erben und Familien, die ihre Nachfolge planen. Er fragt Verwandtschaft, Güterstand, Nachlass und Schenkungen ab. Die Berechnung ist kostenlos. Das persönliche Ergebnis wird nach Bestätigung eines Codes per E-Mail oder SMS freigeschaltet. Alternativ können Sie direkt eine Mandanten-Anfrage stellen.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Ausgangspunkt ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Maßgeblich sind der bereinigte Nachlass und die rechtliche Familienkonstellation am Todestag. Hinterlassene Erbteile, Vermächtnisse, anrechenbare Zuwendungen und Ausgleichung können den verbleibenden Betrag verändern.

Welchen Pflichtteil haben Kinder in Patchworkfamilien?

Eigene Kinder aus früheren Beziehungen und gemeinsame Kinder sind gegenüber demselben Elternteil grundsätzlich gleichrangig. Nicht adoptierte Stiefkinder haben gegenüber dem Stiefelternteil keinen eigenen Pflichtteil. Bei Adoptionen kommt es auf deren rechtliche Wirkung an. Ist ein Kind vorverstorben, können dessen Nachkommen nach Stämmen nachrücken.

Beispiel: Bei 600.000 Euro Reinnachlass, Zugewinngemeinschaft, einem als Alleinerben eingesetzten Ehepartner und zwei enterbten eigenen Kindern beträgt der Pflichtteil ohne weitere Besonderheiten je 75.000 Euro. Ein zusätzliches nicht adoptiertes Stiefkind erhält keinen eigenen Pflichtteil.

Was ändert eine zweite Ehe oder ein Berliner Testament?

Jeden Erbfall getrennt betrachten: Nach dem Tod des überlebenden Partners können Kinder des zuerst Verstorbenen dessen Stiefkinder sein. Testament, Bindungswirkung und Strafklauseln müssen geprüft werden. Ist ein Ehegatte vollständig von Erbe und Vermächtnis ausgeschlossen, können konkreter Zugewinnausgleich und kleine Pflichtteilsquote auch die Kinderbeträge verändern.

Wie zählen Schenkungen, Nießbrauch und Wohnrecht?

Pflichtteilsergänzung kann Schenkungen einbeziehen (§ 2325 BGB). Zehnjahresfrist, Abschmelzung, Ehegattenschenkungen und Eigengeschenke folgen unterschiedlichen Regeln. Ein Wohnrecht verhindert den Fristbeginn nicht automatisch. Wertansätze, Gegenleistungen und Nutzungsrechte sind anhand des Vertrags zu prüfen. Der Rechner kennzeichnet solche offenen Fragen.

Pflichtteil geltend machen oder als Erbe prüfen lassen

Dr. Nico Schmied berät in Sankt Augustin auch Mandanten aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Berechtigte können Auskunft, Nachlassverzeichnis, Wertermittlung und Zahlung prüfen lassen; Erben die Berechtigung, Bewertung, Einwendungen und Haftung. Eine Erstkontakt-Anfrage begründet noch kein Mandat und keine Fristenüberwachung. Kontakt: 02241 3979920, Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr.

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